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2. Arbeitskreistermin der Umweltverträglichkeitsstudie der Ortsumgehung Kreuztal–Ferndorf am 15. Februar 2022

Meeting

Am Dienstag, den 15.02.2022 findet eine Videokonferenz mit eingeladenen Teilnehmer*innen zum 2. Arbeitskreis der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) statt.
Diese Teilnehmer*innen werden als Träger öffentlicher Belange (TöB) bezeichnet und sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden und Stellen deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten Vorhaben des öffentlichen Bau-, Planungs- und Fachplanungsrechts gesetzlich vorgeschrieben sind. In diesem Fall schreibt das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzt vor, dass bestimmte Behörden und die Öffentlichkeit informiert und in Kenntnis gesetzt werden muss. Die Arbeitskreise dienen diesem Zweck. Jeder Arbeitskreis konzentriert sich auf einen Themenschwerpunkt. Der erste Arbeitskreis beschäftigt sich mit dem Untersuchungsrahmen, der Zweite befasst sich mit der Korridorfestlegung und im Dritten wird die vorläufige Fassung vorgestellt. 

In dem nun anstehenden Arbeitskreis werden den Trägern öffentlicher Belange die ermittelten Raumwiderstände der Umweltverträglichkeitsstudie vorgestellt. Sie können dann u.a. Einwände, Bedenken oder Hinweise auf Besonderheiten wie beispielsweise das Vorkommen von geschützten oder seltenen Tier-/ Pflanzenarten und Lebensräumen sowie eigene Vorschläge und Ideen in den Planungsprozess einbringen. In einer ausführlichen Dokumentation werden die Ergebnisse der Sitzung festgehalten. Diese wird mit allen Beteiligten abgestimmt. Danach werden die einzelnen Punkte durch den Landesbetrieb eingehend geprüft und ggf. in den Planungsprozess aufgenommen. Wird zum Beispiel das Vorkommen einer bedrohten Pflanzenart gemeldet, untersucht Straßen.NRW ob diese tatsächlich im Untersuchungsraum zu finden ist und passt bei einem bestätigten Fund die Planungen entsprechend an.

 

Hintergrund Umweltverträglichkeitsstudie

Zur wirksamen Umweltvorsorge wird beim Neubau und bei der wesentlichen Änderung bestehender Bundesfernstraßen eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Dabei werden die von dem geplanten Vorhaben und den verschiedenen Varianten der Trassenführung ausgehenden Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet. Die betrachteten Schutzgüter sind:

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden, Fläche, Wasser, Landschaft und Luft/Klima
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Als Ergebnis wird in der Regel die Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen als Vorzugsvariante aus umweltfachlicher Sicht benannt. Diese umweltfachliche Präferenz kann letztlich von der gesamtplanerischen Präferenzvariante abweichen, in die weitere Faktoren, beispielsweise die Verkehrsauswirkungen, einfließen.
Der Untersuchungsrahmen der UVS orientiert sich an den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) und den entsprechenden Richtlinien.

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