Was ist Bürgerbeteiligung?
Unter Bürgerbeteiligung versteht man die Teilhabe durch Dialog oder Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger an einem Planungs- und Entscheidungsprozess durch Information, Befragung, Gespräch oder Kooperation. Es wird unterschieden zwischen gesetzlich vorgeschriebenen (u.a. Einwendungen im Planfeststellungsverfahren) und darüber hinausgehenden (freiwillige) Beteiligungsformen.
Es gibt verschiedene gesetzliche Vorgaben für Bürgerbeteiligung: Für die Bundes- und Landesstraßen, für die Straßen.NRW zuständig ist, gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz (§25 VwVfG). In Absatz 3 steht: Eine Behörde soll darauf hinwirken, die Bürgerschaft frühzeitig (das heißt möglichst vor Stellung eines Antrages) über die Ziele, Mittel und Auswirkungen eines Vorhabens zu informieren. Dadurch sollen die Betroffenen die Möglichkeit bekommen, ihre Interessen in einem Planverfahren einzubringen. Der frühe Dialog mit der Öffentlichkeit außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung führt in der Regel nicht nur zu einer größeren Bekanntheit und Akzeptanz für die geplante Baumaßnahme in der Bevölkerung, sondern hilft konkret dabei, beispielsweise Planungen zu verbessern.
Bürgerbeteiligung in dem stark durch gesetzliche und fachliche Vorgaben geprägten Prozess der Verkehrswegeplanung ist insbesondere durch einen Austausch zwischen Betroffenen und Planern möglich. Durch das Dialogangebot für das Planungsprojekt « 57-verbinden » soll Raum für einen Austausch lokaler Expertise, von Bedarfen und Sichtweisen zu den Planungen gegeben werden, bevor diese weit fortgeschritten sind. Im Dialog mit Straßen.NRW können Betroffene mehr über den planerischen Hintergrund erfahren, Fragen stellen und Feedback geben. Die gesammelten Rückmeldungen und Informationen dienen den Planern als Hinweise für den weiteren Arbeitsprozess.