Was sind Einwendungen?

Einwendungen sind Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Anhörungsverfahrens. Einwendungen finden nur Berücksichtigung, wenn diese innerhalb der Einwendungsfrist bei der Anhörungsbehörde oder der Kommune, in der die Planunterlagen ausgelegt worden sind, eingehen. Die Anhörungsbehörde übersendet die im laufenden Anhörungsverfahren eingehenden Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen der Straßenbaubehörde zur Gegenäußerung.