Was ist eine Entwurfsplanung?
Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage zur haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfung in der Verwaltung. Ziel der Entwurfsplanung ist es, alle Problemstellungen zu berücksichtigen, die das Bauvorhaben betreffen, und so ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept zu erhalten. Bei Entwurfsplanungen für Bundesstraßen erfolgt die Prüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und wird über das Land dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Sicht- bzw. Genehmigungsvermerks vorgelegt. Der genehmigte Entwurf bildet im Folgenden die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren.