Was ist eine Artenschutzprüfung (ASP)?
Bereits bei der Planung von Projekten ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote verletzt werden. Dabei wird in der Artenschutzprüfung untersucht, ob und welche Auswirkungen ein Projekt auf die sogenannten planungsrelevanten Arten haben wird. Die „planungsrelevanten Arten“ sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen FFH Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten, die bei der Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das NRW-Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) haben eine Liste mit derzeit 189 planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten erstellt.
Die Artenschutzprüfung setzt sich aus maximal drei Stufen zusammen, die je nach Betroffenheit der Arten durchlaufen werden.