Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren ist mit einem Baugenehmigungsverfahren zu vergleichen. Es ist das Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben, die eine Menge von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Der Landesbetrieb Straßenbau.Nordrhein-Westfalen beantragt als Vertreter des Vorhabenträgers die Planfeststellung für das Vorhaben bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg. Das Planfeststellungsverfahren gliedert sich in das Anhörungsverfahren und die Feststellung des vorgenannten Plans. Die Bezirksregierung prüft die Planunterlagen, den Ablauf und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, überzeugt sich davon, dass die Formvorschriften eingehalten, die Einwendungen gegen den Plan ausreichend erörtert wurden und ob alle beteiligten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Vorhabens durch die Planfeststellungsbehörde als gegeben angesehen werden, wird dem Antrag auf Planfeststellung stattgegeben. Das förmliche Verfahren endet mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde, womit das Vorhaben zugelassen wird und baulich umgesetzt werden darf.