Was ist ein Linienbestimmungsverfahren?

Das Linienbestimmungsverfahren wird nach Zustimmung des Landes- bzw. Bundesverkehrsministeriums zur Vorzugslinie mit der öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen eingeleitet. Innerhalb des Verfahrens erfolgt die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (TöB). Auf der Grundlage der durchgeführten Untersuchungen, der erstellten Planungsunterlagen und der Ergebnisse der Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange bestimmt das Bundesverkehrsministerium die Planung und Linienführung für den Neubau einer Bundesfernstraße (Linienbestimmung) nach § 16 FStrG.