Was ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)?

Jeder Neu- oder Ausbau einer Straße verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft. Typische Eingriffe sind Versiegelung von Boden, Beseitigung von Vegetation und Zerschneidung von Lebensräumen. Nach §15 Bundesnaturschutzgesetz sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen.
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die durch das Vorhaben entstehenden Eingriffe ermittelt und bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich dargestellt.