Was ist ein Erörterungstermin?
Bei dem Erörterungstermin werden die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen diskutieret. Nach Möglichkeit soll mit dem Vorhabenträger und den Beteiligten unter Beachtung der Rechtslage eine Einigung erzielt werden. Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen vorgebracht haben sowie Antragsteller, Gutachter und die Anhörungsbehörde.