Was ist ein Anhörungsverfahren?
Das Anhörungsverfahren ist Teil des förmlichen Planfeststellungsverfahrens, in dem Bürger und Bürgerinnen sowie Behörden, Träger öffentlicher Belange und Verbände über den Inhalt des Vorhabens informiert werden. Das Anhörungsverfahren wird von der Anhörungsbehörde durchgeführt. Es umfasst in der Regel die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen, die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlichen Frist Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorhaben bei der zuständigen Anhörungsbehörde einzureichen und diese gemeinsam mit dem Vertreter der Vorhabenträger unter Leitung der Anhörungsbehörde zu erörtern. Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen wird von der Planfeststellungsbehörde durch die Feststellung des Plans entschieden (Planfeststellungsbeschluss).