Was ist eine Flurbereinigung / ein Flurbereinigungsverfahren?
Bei der Flurbereinigung handelt es sich um ein behördlich geleitetes Verfahren. In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies durch die Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung. Als gesetzliche Grundlage ist vor allem das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu nennen, welches auch die verschiedenen Verfahrensarten beinhaltet. Eine mögliche Verfahrensart ist die vereinfachte Flurbereinigung, die auch bei dem Teilprojekt B62 zwischen Hilchenbach-Lützel und Erndtebrück-Grünewald vorgesehen ist. Hierbei soll der Landverlust, der durch die Straßenplanung verursacht wird, auf eine größere Zahl von Eigentümern verteilt und somit die Belastung für den Einzelnen minimiert werden. Es handelt sich um eine Neugestaltung des ländlichen Raumes, genauer gesagt um die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes. In diesem Zuge wird beispielsweise auch das Wegenetz der Neuordnung angepasst. Im Flurbereinigungsverfahren werden meist kleinere Flächen zu größeren und damit effektiver nutzbareren Flächen zusammengelegt.