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B62 Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald

LKW auf Landstraße

B62 Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald

Erfahren Sie mehr über das Teilprojekt 

Übersicht

Die 3,6 km lange Ausbaumaßnahme der B62 befindet sich zwischen Hilchenbach-Lützel und Erndtebrück-Grünewald.

Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück

In aller Kürze

  • B62 von Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald
  • Ausbaumaßnahme
  • Länge: 3,6 km
  • Planungsstand: Erstellung des Vorentwurfs
  • Voraussichtliche Gesamtkosten: 22,1 Mio. €

Hintergrund des Teilprojekts

Wo wird geplant?
Die 3,6 km lange Ausbaumaßnahme der B62 befindet sich zwischen Hilchenbach-Lützel und Erndtebrück-Grünewald.

Was wird geplant?
Bestandteile des Ausbaus der B62 sind zum einen die Anlage einer Dreistreifigkeit für gesicherte Überholmöglichkeiten in zwei Bereichen (Regelquerschnitt RQ 11,5+) und zum anderen die Beseitigung des Bahnübergangs Altenteich. Hierbei soll in Zukunft die Bahnstrecke mittels eines Brückenbauwerks gekreuzt werden. Des Weiteren wird ein fahrbahnbegleitender Radweg vorgesehen.

Was ist bereits passiert?
Für diesen Teilabschnitt hat Straßen.NRW im Jahr 2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung in Erndtebrück durchgeführt. Weiter hat 2016 zum Projekt eine Informationsveranstaltung bezüglich des geplanten Flurbereinigungsverfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg stattgefunden. Bei diesem Verfahren soll der Landverlust, der durch die Straßenplanung verursacht wird, auf eine größere Anzahl Eigentümer verteilt und damit die Belastung einzelner Grundstückseigentümer minimiert werden. Es handelt sich dabei um die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes. Bei der Veranstaltung wurden die verschiedenen Verfahrensarten sowie der Ablauf erläutert. In einem anschließenden Workshop konnten die von dem Flurbereinigungsverfahren Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange erste Anregungen zur Wege- und Kompensationsplanung sowie zum Flurbereinigungsverfahren geben. Im Oktober 2019 fand der zweite Arbeitskreistermin zur landschaftspflegerischen Begleitplanung statt, in dem die Bilanzierung und mögliche Kompensationsmaßnahmen vorgestellt wurden.

Wie ist der aktuelle Stand?
Zurzeit wird der Vorentwurf mit allen Fachbeiträgen zur Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium erstellt.

Was sind die nächsten Schritte?
Nachdem der Vorentwurf genehmigt worden ist, beginnt die Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren. Dabei prüft die Bezirksregierung die Planunterlagen, den Ablauf und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, überzeugt sich davon, dass die Formvorschriften eingehalten, die Einwendungen gegen den Plan ausreichend erörtert wurden und ob alle beteiligten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten. Neben dem Planfeststellungsverfahren wird im Zuge dieses Projektes, wie bereits erwähnt, ein Flurbereinigungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Dieses startet, wenn der Vorentwurf genehmigt worden ist. Die Flurbereinigung und die Planfeststellung werden parallel betrieben.

Möglicher Verlauf des Streckenzugs B508/B62

Links und Downloads

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